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BVerwG, 11.04.1983 - 9 B 237.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.12.1982 - 19 B 82 C 975
- BVerwG, 11.04.1983 - 9 B 237.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 9 B 237.83
Ferner ist geklärt, daß auch bei Asylbewerbern ein Verschulden des (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertreters, also auch das eines Prozeßbevollmächtigten, gemäß § 85 Abs. 2 ZPO, § 173 VwGO dem vertretenen Beteiligten zuzurechnen ist (vgl. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120); verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]). - BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77
Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 9 B 237.83
Es kommt daher darauf an, ob dem Ausländer nach den Umständen des Einzelfalles ein Vorwurf gemacht werden kann, daß er die Frist versäumt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98). - BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81
Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 11.04.1983 - 9 B 237.83
Ferner ist geklärt, daß auch bei Asylbewerbern ein Verschulden des (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertreters, also auch das eines Prozeßbevollmächtigten, gemäß § 85 Abs. 2 ZPO, § 173 VwGO dem vertretenen Beteiligten zuzurechnen ist (vgl. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120); verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253 ff. [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).